Startseite FAQ / Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten an uns gestellten Fragen allgemeiner Natur. Gezielte Fragen und Antworten zu bestimmten medizinischen Themen rund um die Schilddrüse finden Sie jeweils im Anschluss an die jeweiligen Texte der Rubrik
Wissenswertes und auf unserer ständig aktualisierten Facebook-Seite.
Auf dem Portal des Deutschen Schilddrüsenzentrums werden nur Texte eingestellt, die von Fachärzten verfasst, mit deren Autorenschaft gekennzeichnet sind und von unserem Fachbeirat freigegeben wurden. Das ist nicht längst bei allen Internetforen der Fall. Nicht moderierte und anonyme Patientenforen spiegeln häufig ein verzerrtes Bild der Realität wider. Das betrifft sowohl etablierte als auch alternative Behandlungsverfahren, was einerseits unnötige Ängste schüren und andererseits unrealistische Hoffnungen wecken kann. Manche Informationen und Tipps können sogar sehr gefährlich sein, wie z. B. die pauschale Empfehlung, bei Hashimoto alle Thyroxin-Tabletten abzusetzen.
Eine individuelle ärztliche Behandlung und Beratung ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien ist uns schon durch die ärztliche Berufsordnung untersagt. Von den Ärzten des Deutschen Schilddrüsenzentrums werden schriftliche Anfragen zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen nur grundsätzlich und allgemein beantwortet. Für eine individuelle Beratung und Behandlung müssen sich Patienten an einen Arzt in der Praxis oder Klinik wenden.
Primär erstmal zum Hausarzt. Gute Hausärzte, also in der Regel Fachärzte für Allgemeinmedizin oder hausärztlich tätige Internisten, können alle notwendigen Basisuntersuchungen bei Schilddrüsenproblemen (Befragung des Patienten, Abtastung und Ultraschalluntersuchung des Halses, Blutanalysen) durchführen und meist auch schon die richtige Behandlung verordnen. Sind weiterführende Untersuchungen erforderlich (z. B. Szintigramm, Punktion), oder gibt es Fragen hinsichtlich der optimalen medikamentösen Behandlung, können dann spezialisierte Nuklearmediziner oder Endokrinologen eingebunden werden. Schilddrüsen-Operationen werden von Chirurgen oder HNO-Ärzten durchgeführt, Radiojodtherapien nur in speziell zugelassenen Einrichtungen durch Nuklearmediziner. Bei schilddrüsenbedingten Folgestörungen körperlicher oder seelischer Art können dann auch noch alle möglichen anderen Fachrichtungen benötigt werden (z. B. Gynäkologie und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinderheilkunde etc.).
Das kann man nicht pauschal beantworten. Ein guter Hausarzt, also in der Regel ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder ein hausärztlicher Internist, kann die meisten Schilddrüsenerkrankungen kompetent diagnostizieren und bei Bedarf auch die richtige Behandlung verordnen. Sollte der Patient, oder manchmal auch der Hausarzt selbst, Zweifel an der richtigen Diagnose oder Behandlung haben, ist die Einholung einer Zweitmeinung bei einem Experten grundsätzlich empfehlenswert. Sehr häufig kommt es vor, dass dadurch der Hausarzt bestätigt und der Patient beruhigt wird. Es empfiehlt sich, etwaige Probleme frühzeitig mit seinem Hausarzt zu thematisieren und nach Möglichkeit auch einvernehmlich zu lösen.
Für Ärzte und Kliniken ist die Beteiligung am Deutschen Schilddrüsenzentrum freiwillig und zudem an die Einhaltung bestimmter Standards und Verpflichtungen gebunden. Wir können nur Ärzte und Klinken auflisten, die dies ausdrücklich wünschen. Die Nicht-Listung auf unserem Portal sagt nichts über die Qualität der entsprechenden Kliniken oder Ärzten aus. Wir hoffen, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Kliniken und Praxen am Deutschen Schilddrüsenzentrum beteiligen, sodass Betroffene leichter Ärzte in Wohnortnähe finden können.
Wir selbst behandeln weder Privat- noch Kassenpatienten. Ob von unseren Mitgliedern auch Kassenpatienten behandelt werden, hängt individuell vom jeweiligen Arzt bzw. der Klinik ab. Die meisten Ärzte und Kliniken im Deutschen Schilddrüsenzentrum sind auch für Kassenpatienten zugängig. Für Kassenpatienten sind allerdings bestimmte Regeln, wie z. B. die Vorlage von Überweisungs- und Einweisungsscheinen, zu beachten. Nähere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Sekretariaten der Ärzte.
Eine Schilddrüsen-App ist eine Anwendungssoftware mit einem speziellen Bezug zur Schilddrüse. Schilddrüsen-Apps gibt es mittlerweile sowohl für Mediziner als auch für Patienten mit bestimmten Schilddrüsenerkrankungen wie z. B. Hashimoto-Thyreoiditis oder Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose). Patienten können auf diesen Apps meist spezielle Informationen zur jeweiligen Erkrankung erhalten, die meisten Apps enthalten zusätzliche Funktionen wie z. B. eine Erinnerungsfunktion für die Einnahme von Medikamenten, ein digitales Gesundheitstagebuch zur Bewertung und Kontrolle von Symptomen, oder bieten Hilfen bei der Rezeptur, Bevorratung und Bestellung von Medikamenten an.
„E-Rezept“ ist die Abkürzung von „Elektronisches Rezept“. Das E-Rezept wird digital von einem Arzt ausgestellt und kann dann vom Patienten per Smartphone mithilfe einer speziellen E-Rezept-App verwaltet und digital an eine Apotheke seiner Wahl weitergeleitet werden. Das E-Rezept kann auch selbst ausgedruckt oder wie bisher als Papierausdruck in der Arztpraxis abgeholt werden. Für die Nutzung einer sicheren E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten können. Das E-Rezept eröffnet viele digitale Möglichkeiten wie z. B. die Erstellung einer Medikationserinnerung, eines individuellen Medikationsplans oder eines Wechselwirkungschecks mit anderen evtl. noch zusätzlich eingenommen Medikamenten.
„Aut idem“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „oder das Gleiche“. Wenn dieser Begriff auf einem Rezept vermerkt oder angekreuzt war, bedeutete das früher für den Apotheker, dass er anstelle des konkret verordneten Präparates auch ein wirkstoffgleiches Präparat aushändigen konnte. Zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wurden Apotheker im Jahr 2002 gesetzlich verpflichtet, auch ohne „aut idem“-Vermerk nach Möglichkeit ein kostengünstigeres Medikament mit gleichem Wirkstoff abzugeben. Nach derzeit geltenden Regeln kann der Arzt einen Austausch nur verhindern, wenn er „aut idem“ ankreuzt, wodurch die ursprüngliche Bedeutung des Vermerks umgekehrt wurde. Bei Thyroxin-Präparaten ist dies allerdings nicht erforderlich, denn sie sind von dieser Vorgehensweise ausgenommen, d. h. Schilddrüsen-Patienten haben in jedem Fall ein Anrecht auf das konkret verordnete Präparat eines bestimmten Herstellers.
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