Startseite Wissenswertes Rehabilitation und Nachsorge
Bei den meisten Schilddrüsenerkrankungen ist eine lebenslange Kontrolle und bei vielen auch eine dauerhafte Behandlung erforderlich. Die Zeitintervalle und der Umfang der notwendigen Kontrollen hängen von den konkreten Befunden des Einzelfalles ab und können individuell unterschiedlich sein. Bei vielen Erkrankungen sind jährliche Kontrollen mit einer Ultraschalluntersuchung und einer Blutkontrolle ausreichend. Das gilt z. B. auch für die Nachsorge nach einer erfolgreichen Schilddrüsen-OP wegen einer gutartigen Erkrankung. Bei den meisten bösartigen Erkrankungen sind die Nachsorgeintervalle zumindest in der ersten Zeit kürzer und die Untersuchungen intensiver. Das konkrete Programm hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Tumorstadium oder der konkreten Krebsart ab.
Bei anderen Erkrankungen wie der Hashimoto-Thyreoiditis gibt es bislang keine Heilungsmöglichkeiten, sodass die Patienten in der Regel lebenslang in ärztlicher Behandlung bleiben. Hinzu kommt, dass Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen häufig auch noch unter anderen Erkrankungen leiden. Das gilt insbesondere für Patienten mit Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto oder M. Basedow. Neben den körperlichen Folgen der Schilddrüsenerkrankung leiden manche Patienten auch unter seelischen und sozialen Beeinträchtigungen, sodass dann unter Umständen eine fachübergreifende Betreuung durch verschiedene somatische und psychologische Fachdisziplinen erforderlich sein kann. Nicht selten stellt sich dann auch die Frage nach stationären Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Kuren.
Bei solitären gutartigen Schilddrüsenerkrankungen sind nur selten stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich, sodass diese daher auch nur sehr selten von den zuständigen Kostenträgern gebilligt werden. Das gilt in der Regel auch für eine normal verlaufende Schilddrüsenoperation oder Radiojodtherapie. Allerdings kann eine stationäre Rehabilitation bei seltenen Komplikationen oder im Zusammenspiel mit anderen Begleiterkrankungen auch bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen sinnvoll sein und wird bei einer entsprechenden Begründung dann auch von den Kostenträgern übernommen.
Beim Schilddrüsenkrebs ist häufig eine umfangreiche Behandlung erforderlich. So werden z. B. die häufigsten Krebstypen oft durch die Kombination von Operation und Radiojodtherapie behandelt. Hinzu kommen bei vielen Patienten nicht unerhebliche psychische Belastungen. Daher ist nach Abschluss der Primärbehandlung bei vielen Tumorpatienten eine stationäre Rehabilitation sinnvoll, die dann in der Regel auch von den zuständigen Kostenträgern anerkannt und finanziert wird. Bei einer solchen Rehabilitation geht es nicht nur um die Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch um eine nachhaltige seelische Stabilisierung. Die physische und psychische Rehabilitation nach Schilddrüsenkrebs ist ein sehr komplexes Geschehen mit vielen krankheitsspezifischen Erfordernissen und Angeboten. Dafür gibt es Reha-Einrichtungen, die sich ganz besonders auf die Rehabilitation von Schilddrüsenpatienten spezialisiert haben.
Das kommt auf die konkrete Grunderkrankung, die durchgeführten Behandlungen, mögliche aktuelle Probleme sowie auf weitere Begleiterkrankungen an. Bei Patienten mit Schilddrüsenkrebs werden stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) in der Regel von den Kostenträgern ohne Probleme bewilligt. Bei gutartigen Erkrankungen werden stationäre Rehabilitationen von den Kostenträgern in der Regel nur sehr selten und wenn, dann nur unter ganz besonderen Voraussetzungen wie sehr komplizierten Verläufen oder ernsthaften Begleiterkrankungen akzeptiert.
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